Erwägungsgrund 14 32025R2269
Anhang III Teil A der Verordnung (EU) 2022/1616 enthält drei Fußnoten, die jeweils mit einem, zwei bzw. drei Sternchen versehen sind. Die mit drei Sternchen versehene Fußnote gilt für die Nummern 3.1.3 und 3.2.1, die beide Beschränkungen betreffen. In diesen beiden Nummern erscheinen jedoch nur zwei Sternchen. Daher sollte die Bezugnahme in diesen beiden Nummern entsprechend berichtigt werden.