Erwägungsgrund 7 32025R2269
In Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1616 ist fälschlicherweise von Belegen anstatt von zusätzlichen Informationen die Rede, was der Gegenstand des genannten Artikels ist.
In Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1616 ist fälschlicherweise von Belegen anstatt von zusätzlichen Informationen die Rede, was der Gegenstand des genannten Artikels ist.