Erwägungsgrund 5 32025R2269
Artikel 10 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2022/1616 nimmt irrtümlich Bezug auf die Anforderungen gemäß den Absätzen 1 bis 7 sowie die Anforderungen gemäß Absatz 8 anstatt auf die Anforderungen gemäß den Absätzen 1 bis 6 sowie die Anforderungen gemäß Absatz 7.