Erwägungsgrund 10 32025R2653
Der mit der Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete EVF ist das führende Programm zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Effizienz und technologischen Autonomie der Verteidigungsindustrie der Union. Der EVF dient der Unterstützung von Maßnahmen, die der Entwicklung disruptiver Technologien für die Verteidigung förderlich sind. Um den Eigenheiten solcher Maßnahmen, etwa ihrem besonders geringen Umfang oder der besonderen Dringlichkeit der Unterstützung, besser Rechnung zu tragen, ist es angebracht, die Verfahren für die Entscheidung über die Unterstützung solcher Maßnahmen erheblich zu verkürzen und zu vereinfachen und gleichzeitig die Bedingungen für die Entscheidung über eine solche Unterstützung im Arbeitsprogramm festzulegen, wobei der Grundsatz der Exzellenz nicht geschwächt werden darf.