Verordnung (EU) 2025/2653 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/694, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697, (EU) 2021/1153 und (EU) 2024/795 im Hinblick auf Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des Plans „ReArm Europe“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Da mit höchster Dringlichkeit entscheidende Verteidigungsinvestitionen im Zusammenhang mit drängenden geopolitischen Herausforderungen getätigt werden müssen, sollte die vorliegende Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Erwägungsgrund 21 32025R2653Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen