Erwägungsgrund 17 32025R2653
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), die mit der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, zielt darauf ab, Investitionen im Bereich der transeuropäischen Netze zu beschleunigen und Synergieeffekte zwischen den Sektoren Verkehr, Energie und Digitales zu ermöglichen. Zur Unterstützung der vernetzten Recheninfrastruktur, die für Verteidigungsgüter und -technologien und darüber hinaus erforderlich ist, sollten die Ziele des digitalen Sektors der CEF im Rahmen der genannten Verordnung auf den Aufbau und die Bereitstellung digitaler Kapazitäten wie Cloud, KI-Fabriken und KI-Gigafabriken ausgeweitet werden.