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Umstrukturierungsprozesse sollten unter anderem die wirtschaftliche Nachhaltigkeit eines Unternehmens und die langfristige Beschäftigungsstabilität unterstützen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken. Daher sollten im Rahmen von Umstrukturierungsplänen Veränderungen so früh wie möglich antizipiert und gesteuert werden, um Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wobei Arbeitnehmervertreter und gegebenenfalls Gewerkschaften frühzeitig eingebunden werden sollten. Sowohl die Entscheidung des Unternehmens, ein Ersuchen auf Unterstützung aus dem EGF einzureichen, als auch die Gestaltung des koordinierten Pakets personalisierter Maßnahmen sollte in Absprache mit den zu unterstützenden Begünstigten, ihren Vertretern und gegebenenfalls den Sozialpartnern erfolgen, damit die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung entsprechend den Rechtsvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten gewahrt werden und sichergestellt wird, dass die Maßnahmen hochwertig und relevant sind.