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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der EGF für die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014 - 2020 eingerichtet. Außerdem wurde der Anwendungsbereich des EGF auf Entlassungen infolge einer etwaigen neuen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise ausgeweitet. Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2021/691 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert,, damit der EGF ausnahmsweise auf Gruppenanträge ausgedehnt werden kann, an denen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt sind, die innerhalb der gleichen Region in unterschiedlichen Branchen nach der mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, eingerichteten NACE-Rev.2-Abteilung tätig sind, wenn der antragstellende Mitgliedstaat nachweist, dass KMU in dieser Region die wichtigste bzw. die einzige Unternehmensform darstellen.