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Da die Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, noch aktiv Beschäftigte sind, sollten nur die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen förderfähig sein, die ihnen bei der Umschulung oder Weiterbildung helfen oder die Beratung oder Betreuung bieten, darunter Maßnahmen für Arbeitnehmer, die vielleicht eines Tages ihr eigenes Unternehmen gründen. Daher sollten weder Beihilfen noch Start-up-Zuschüsse förderfähig sein.