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Bei der Unterstützung für in umstrukturierenden Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, sollten bestehende Formen der Unterstützung, die im Rahmen nationaler Maßnahmen oder im Rahmen von Kollektivvereinbarungen zur Verfügung stehen, ergänzt werden. Die Umschulung und die Weiterbildung von Arbeitnehmern sollten unter anderem zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen sowie zum digitalen und grünen Wandel beitragen. Kurzarbeitsregelungen sollten nicht für eine Unterstützung aus dem EGF in Betracht kommen, da sie nicht mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, sondern mit vorübergehendem Arbeitsausfall in Zusammenhang stehen. Sofern die nationalen Maßnahmen dies zulassen, sollte das ersuchende Unternehmen die Bereitstellung des koordinierten Pakets personalisierter Maßnahmen oder von Teilen davon an Unterauftragnehmer vergeben können.