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Von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffene Arbeitnehmer, die Unterstützung aus dem EGF erhalten, sollten auch nach Beendigung ihres Beschäftigungsvertrags oder -verhältnisses als Teil der Arbeitnehmer, die von einem unmittelbar bevorstehenden Stellenabbau betroffen sind, förderfähig bleiben. Sie sollten auch weiterhin für mögliche neue Anträge der jeweiligen Mitgliedstaaten zur Unterstützung entlassener Arbeitnehmer aus demselben Unternehmen infrage kommen.