Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Kofinanzierungssatz für Ausgaben, die dem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit Anträgen auf EGF-Unterstützung und der Bearbeitung dieser Anträge entstehen, darunter Verwaltungs- und Personalkosten im Zusammenhang mit Ex-ante-Kontrollen, und Vorbereitungs-, Verwaltungs-, Informations- und Werbe- sowie Kontroll- und Berichterstattungstätigkeiten, sollte 100 % betragen.