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Am 21. März 2024 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach seiner Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten einschlägigen Spezifikationen empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für die toxischen Elemente zu senken, die Worte „Lösung/löslich“ durch „Dispersion/dispergierbar“ zu ersetzen, mikrobiologische Kriterien aufzunehmen und das Kjeldahl-Verfahren zur Proteinanalyse anzugeben. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass mit den vorgelegten Daten nicht hinreichend nachgewiesen wird, dass die Verwendung von Guarkernmehl (E 412) in Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke der Lebensmittelkategorien 13.1.1, 13.1.5.1 oder 13.1.5.2 sicher ist.