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Am 21. März 2023 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach seiner Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in der Lebensmittelkategorie 13.1.5.1 für Säuglinge unter 16 Wochen unbedenklich ist. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten einschlägigen Spezifikationen empfahl die Behörde, die Definition von Xanthan (E 415) zu ändern, die Höchstgrenze für Blei zu senken und die Festlegung von Höchstgrenzen für Arsen, Quecksilber und Cadmium in Betracht zu ziehen. Ferner empfahl die Behörde, die Worte „Lösung/löslich“ durch „Dispersion/dispergierbar“ zu ersetzen, die mikrobiologischen Kriterien zu ändern und das Kjeldahl-Verfahren zur Stickstoffanalyse anzugeben. Es ist daher angezeigt, die Spezifikationen für Xanthan (E 415) entsprechend zu ändern. Unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens der Behörde ist es daher angezeigt, die Definition und die Spezifikationen für Xanthan (E 415) zu ändern.