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Am 29. Januar 2021 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach ihrer Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoffe zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Pektinen (E 440) in den Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 in den derzeit zulässigen Mengen Gesundheitsrisiken birgt. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten Spezifikationen empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für die toxischen Elemente zu senken und eine Höchstgrenze für Aluminium sowie mikrobiologische Kriterien aufzunehmen.