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Am 13. Dezember 2019 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Gummi arabicum (E 414) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für Säuglinge unter 16 Wochen und die Folgemaßnahmen nach seiner Neubewertung als Lebensmittelzusatzstoff zur Verwendung in Lebensmitteln für alle Bevölkerungsgruppen zum Gegenstand hat. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Gummi arabicum (E 414) in den derzeitigen Verwendungsmengen keine Gesundheitsrisiken birgt. Bezüglich der in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 festgelegten einschlägigen Spezifikationen empfahl die Behörde, die Höchstgrenzen für die toxischen Elemente zu senken, Höchstgrenzen für Aluminium und Proteine festzulegen, die mikrobiologischen Kriterien zu ändern sowie anzugeben, dass Oxidasen und Peroxidasen inaktiviert sind.