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Am 24. Februar 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis benötigt wird und hinsichtlich der gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde kam außerdem zu dem Schluss, dass anhand der vorliegenden Daten nicht angemessen beurteilt werden kann, ob die Verwendung von Guarkernmehl (E 412) in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder (Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2) sicher ist. Die Behörde empfahl, an den Spezifikationen für Guarkernmehl (E 412) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen vorzunehmen.