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Am 14. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis benötigt wird und hinsichtlich der gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde gab an, dass Säuglinge unter 12 Wochen bei der Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff nicht berücksichtigt wurden. Die Behörde empfahl, an den Spezifikationen für Xanthan (E 415) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen vorzunehmen.