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Am 6. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als Lebensmittelzusatzstoffe ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis benötigt wird und hinsichtlich der gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Sie war der Auffassung, dass anhand der vorliegenden Daten nicht angemessen beurteilt werden kann, ob Pektine (E 440) für Säuglinge und Kleinkinder, die Lebensmittel der Lebensmittelkategorien 13.1.5.1 und 13.1.5.2 zu sich nehmen, sicher sind. Die Behörde empfahl, an der Definition und an den Spezifikationen für Pektin (E 440i) und amidiertes Pektin (E 440ii) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen vorzunehmen.