Erwägungsgrund 10 32008D0580
Unter diesen Umständen sollte die EIB gewährleisten, dass mit ihren garantierten Darlehen innerhalb des mittel- und osteuropäischen Mandats insbesondere Vorhaben in den Ländern, die über weniger für eine Finanzierung aus der Vorbeitrittsfazilität geeignete Vorhaben verfügen, oder Vorhaben in Ländern, die keinen Beitrittsantrag gestellt haben, finanziert werden.