Erwägungsgrund 21 32008D0580
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission sollte die Übereinstimmung und das Zusammenwirken mit den geographischen Kooperationsprogrammen der Europäischen Union gewährleisten und sicherstellen, dass die Darlehensoperationen der EIB die Maßnahmen der Europäischen Union zugunsten dieser Regionen ergänzen und verstärken.