Erwägungsgrund 15 32008D0580
Der Rat hat am 2. Dezember 1996 Schlussfolgerungen zu neuen Garantieregelungen für EIB-Darlehen an Drittländer zugestimmt; danach wird das Konzept der Pauschalgarantie ohne Unterscheidung nach Regionen und Vorhaben gebilligt und eine Risikoteilung akzeptiert. Im Rahmen der gegenwärtigen Risikoteilungsregelung sollte die Haushaltsgarantie zur Deckung politischer Risiken auf Grund von Devisentransferstopps, Enteignung, Krieg und inneren Unruhen sowie aufgrund des Bruchs bestimmter Verträge durch die Regierung des Drittlandes oder andere öffentliche Stellen und der anschließenden Rechtsverweigerung dienen.