Beschluss des Rates vom 23. Juni 2008 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (südöstliche Nachbarländer, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (2008/580/EG)
Durch die Garantieregelungen sollte die ausgezeichnete Bonitätsbewertung der EIB nicht beeinträchtigt werden.
Erwägungsgrund 17 32008D0580Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen