Erwägungsgrund 11 32008D0580
Die Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Nepal, zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Laos sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Jemen sind am 1. Juni 1996, am 1. Dezember 1997 bzw. am 1. Juli 1998 in Kraft getreten. Das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Südkorea wurde am 28. Oktober 1996 unterzeichnet. Nepal, Jemen, Laos und Südkorea sollten im Rahmen des EIB-Mandats für Asien und Lateinamerika ebenfalls EIB-Darlehen erhalten.