Erwägungsgrund 19 32008D0580
Die finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000 bis 2006, die Teil der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens ist, sieht für die im Gemeinschaftshaushalt enthaltene Reserve für Darlehensgarantien eine Obergrenze von 200 Mio. EUR (zu Preisen von 1999) pro Jahr vor.