Erwägungsgrund 12 32008D0580
Die Darlehensprogramme sollten hinsichtlich ihrer Laufzeit und der Empfängerländer in einigen Punkten verbessert werden. Es ist angemessen, den Satz der Pauschalgarantie und den Anteil an den Darlehen anzupassen, für den die EIB die kommerziellen Risiken durch Garantieleistungen nichtstaatlicher Dritter absichern soll.