Beschluss des Rates vom 23. Juni 2008 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (südöstliche Nachbarländer, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (2008/580/EG)
Der Rat hat die EIB aufgefordert, mit der Darlehensvergabe in Bosnien und Herzegowina zu beginnen. Diese Darlehenstätigkeit wurde nach der — in dem Beschluss 98/729/EG verlangten — Vorlage eines positiven Berichts fortgesetzt.
Erwägungsgrund 8 32008D0580Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen