32008D0976 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 15 32008D0976WirksamwerdenBeschluss 2008/976/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz Artikel 14Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam. Artikel 14