32008D0976 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 9 32008D0976Beschluss 2008/976/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 über das Europäische Justizielle Netz Artikel 8Artikel 9 Die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI sollte daher aufgehoben und durch diesen Beschluss ersetzt werden —