Erwägungsgrund 2 32013D0488
Dieser Beschluss sollte Anwendung finden, wenn der Rat, seine Vorbereitungsgremien und das Generalsekretariat des Rates EU-Verschlusssachen (EU-VS) bearbeiten.
Dieser Beschluss sollte Anwendung finden, wenn der Rat, seine Vorbereitungsgremien und das Generalsekretariat des Rates EU-Verschlusssachen (EU-VS) bearbeiten.