Erwägungsgrund 3 32013D0488
Nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und soweit es für die Tätigkeit des Rates erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten diesen Beschluss beachten, wenn ihre zuständigen Behörden, ihre Bediensteten oder ihre Auftragnehmer EU-VS bearbeiten, damit alle Seiten darauf vertrauen können, dass ein gleichwertiges Schutzniveau für EU-VS gewährleistet ist.