Erwägungsgrund 10 32014D0472
Es wurden Gespräche über den Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015 aufgenommen: aufbauend auf der Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel „Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ und den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 zur Agenda für den Wandel, die bereits zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Entwicklungspolitik der Union geführt haben, hat die Kommission ihre Sichtweise in ihrer Mitteilung vom 27. Februar 2013 mit dem Titel „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt“ dargelegt und der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. Juni 2013 die „Übergeordnete Agenda für den Zeitraum nach 2015“ angenommen, mit dem Ziel, gegen die Schwachstellen des derzeitigen Entwicklungsrahmens vorzugehen und ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, das die Aspekte Armutsbeseitigung und Nachhaltigkeit in einem übergreifenden internationalen Rahmen zusammenführt.