Erwägungsgrund 26 32014D0472
Die Hauptverantwortung für die Information der Unionsbürger über Entwicklungsangelegenheiten tragen die Mitgliedstaaten. Die nationalen, regionalen und lokalen Maßnahmen werden jedoch durch Maßnahmen auf Unionsebene vervollständigt und ergänzt, was auch in der politischen Erklärung hervorgehoben wird, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission am 22. Oktober 2008 unter dem Titel „Europa partnerschaftlich kommunizieren“ unterzeichnet haben.