Erwägungsgrund 21 32014D0472
Zusätzlich zu den Mitgliedstaaten sollte die Teilnahme an den im Rahmen des Europäischen Jahres finanzierten Maßnahmen den Bewerberländern offenstehen, die im Rahmen der Heranführungsstrategie unterstützt werden, gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Programmen der Union. Die Abstimmung mit nationalen Maßnahmen, insbesondere den nationalen Programmen für entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (DEAR für „Development Education and Awareness Raising“), sollte gefördert werden. Der Umfang und die Form der Einbindung in das Europäische Jahr sollten im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaats liegen.