Erwägungsgrund 2 32014D0472
Laut Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine Agenda für den Wandel: Die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik“ ist es ferner Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit, die menschliche Entwicklung und die Entfaltung des Menschen in allen seinen Dimensionen zu fördern, auch in seiner kulturellen Dimension.