Erwägungsgrund 4 32014D0472
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Entwicklungspolitik der Union fest im auswärtigen Handeln der Union verankert und so den auf Stabilität und Wohlstand in der Welt ausgerichteten Interessen der Union Nachdruck verliehen. Die Entwicklungspolitik begegnet zudem auch anderen globalen Herausforderungen und trägt zur Strategie „Europa 2020“ bei, die in der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ dargelegt ist.