Erwägungsgrund 15 32014D0472
Das Jahr 2015 sollte daher zum „Europäischen Jahr für Entwicklung“ (im Folgenden das „Europäische Jahr“) ausgerufen werden, um eine zeitnahe Gelegenheit zu bieten, die aktuelle Ausrichtung der Entwicklungspolitik der Union in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Es muss darüber informiert werden, wie eine weltoffene Union zur Herbeiführung globaler Nachhaltigkeit beitragen kann. Dies schließt ein, dass die weltweiten wechselseitigen Abhängigkeiten und die Tatsache, dass Entwicklungszusammenarbeit über reine Hilfeleistungen hinausgeht, stärker ins Bewusstsein gerückt werden.