Art. 10 32014D0075
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Instituts werden für jedes Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, veranschlagt und in den Haushaltsplan des Instituts, der auch einen Stellenplan umfasst, eingesetzt.
Der Haushaltsplan des Instituts ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Einnahmen des Instituts bestehen aus Beiträgen der Mitgliedstaaten, die nach dem Bruttonationaleinkommensschlüssel (BNE-Schlüssel) zu entrichten sind. Auf Vorschlag des Direktors und nach Zustimmung des Verwaltungsrats können für spezielle Projekte, die für den Auftrag und die Aufgaben des Instituts nach Artikel 2 relevant sind, zusätzliche Beiträge aus anderen Quellen entgegengenommen werden, insbesondere von den Mitgliedstaaten oder von Organen der Union.