Art. 7 32014D0075
Das Personal des Instituts, das aus Analysten und Verwaltungsbediensteten besteht, wird auf der Grundlage von Bewerbungen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ausgewählt und auf Vertragsbasis eingestellt.Die Analysten des Instituts werden auf der Grundlage von erbrachten wissenschaftlichen Leistungen, einschlägiger Erfahrung und Expertise und im Wege fairer und transparenter Auswahlverfahren eingestellt.Die Personalbestimmungen des Instituts werden vom Rat auf Empfehlung des Direktors angenommen.
Auf Beschluss des Direktors können Wissenschaftler und Praktikanten sporadisch und auf kurzfristiger Basis eingestellt werden.Im Einvernehmen mit dem Direktor und nach Mitteilung an den Verwaltungsrat können Wissenschaftler für einen festgelegten Zeitraum auf Stellen innerhalb der Organisationsstruktur des Instituts oder für spezifische Aufgaben und Projekte, die für den Auftrag und die Aufgaben des Instituts nach Artikel 2 relevant sind, abgeordnet werden.Im dienstlichen Interesse können Bedienstete des Instituts im Einklang mit dessen Personalstatut für einen festgelegten Zeitraum auf eine Stelle außerhalb des Instituts abgeordnet werden.Die Regelungen für Abordnungen werden vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Direktors angenommen.