Art. 8 32014D0075
Unabhängigkeit und Autonomie
Der Direktor und die Analysten genießen bei der Ausführung der Tätigkeiten des Instituts wissenschaftliche Unabhängigkeit und operative Autonomie.
Der Direktor und die Analysten genießen bei der Ausführung der Tätigkeiten des Instituts wissenschaftliche Unabhängigkeit und operative Autonomie.