Art. 9 32016D2386
Die Verwaltung der FIDUCIA-Informationen umfasst die Anwendung administrativer Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die FIDUCIA-Informationen während der gesamten Dauer des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu schützen und sie zu kontrollieren, um dazu beizutragen, die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie den Verlust dieser Informationen zu verhindern und festzustellen.
Die Maßnahmen zur Verwaltung der FIDUCIA-Informationen betreffen insbesondere die Registrierung, die Einsichtnahme, die Erstellung, die Vervielfältigung, die Aufbewahrung, die Rückgabe und die Vernichtung von FIDUCIA-Informationen.
Die FIDUCIA-Informationen werden bei ihrer Entgegennahme und vor jeder Bearbeitung durch das FIDUCIA-Büro registriert.
In den Räumen des FIDUCIA-Büros sind regelmäßig Inspektionen durch die Sicherheitsbehörde durchzuführen.
Die Bestimmungen zur Anwendung dieses Artikels sind in Anhang III enthalten.