Art. 15 32016D2386
Praktische Durchführungsmodalitäten
Die praktischen Modalitäten der Durchführung des vorliegenden Beschlusses werden von der Sicherheitsbehörde im Benehmen mit dem Kanzler des Gerichtshofs festgelegt.
Die praktischen Modalitäten der Durchführung des vorliegenden Beschlusses werden von der Sicherheitsbehörde im Benehmen mit dem Kanzler des Gerichtshofs festgelegt.