Erwägungsgrund 8 32019D0004
Aufsichtsbeschlüsse der EZB können gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 und der im Beschluss EZB/2014/16 vorgesehenen Regelung einer administrativen Überprüfung unterliegen. Im Fall einer solchen administrativen Überprüfung sollte das Aufsichtsgremium die Stellungnahme des Administrativen Überprüfungsausschusses berücksichtigen und dem EZB-Rat einen neuen Beschlussentwurf zur Annahme nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung vorlegen —