Erwägungsgrund 6 32020D1282
Was den Antrag in Bezug auf Artikel 11 der Verordnung (EU) 2020/698 betrifft, so verweist Frankreich darauf, dass das französische Hoheitsgebiet von der COVID-19-Pandemie besonders hart getroffen worden sei, weshalb die Regierung äußerst restriktive Schutzmaßnahmen ergriffen habe. Aufgrund dieser Maßnahmen habe sich die Anzahl der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen von Triebfahrzeugführern auf nur 6 % der für April 2020 geplanten Untersuchungen reduziert.