Erwägungsgrund 14 32020D1282
Diese Situation und der Rückstand bei den Überprüfungen, der infolge der Ausgangsbeschränkungen in Frankreich zwischen dem 17. März 2020 und dem 11. Mai 2020 aufgelaufen sei, machten zusammengenommen den fristgerechten Abschluss aller erforderlichen Überprüfungen, ohne dass eine Verlängerung gewährt wird, undurchführbar. Nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen seien die Überprüfungen immer noch schwierig gewesen und seien auch nach Beendigung des Gesundheitsnotstands in Frankreich am 10. Juli 2020 schwierig geblieben.