Erwägungsgrund 13 32020D1282
Frankreich erläuterte, dass es sich bei den für diese Überprüfungen zuständigen Behörden um die Behörden handele, die bei der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise an vorderster Front standen und immer noch stehen. Ihr Zuständigkeitsbereich erstrecke sich auch auf die Bereiche zivile Sicherheit, Risikoprävention und Krisenmanagement. Derzeit sei insbesondere in den Küstengebieten Frankreichs eine Zunahme der COVID-19-Fälle zu verzeichnen, auf die die Behörden in diesen Gebieten reagieren müssten. Darüber hinaus werde die Organisation von Audio- oder Videokonferenzen zwischen den betroffenen Parteien dadurch erschwert, dass es an Ausrüstung zur Gewährleistung der Sicherheit und Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen fehle. Unter diesen Umständen seien die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit erheblichen praktischen Schwierigkeiten konfrontiert, da physische Treffen und Reisen des einschlägigen Personals aufgrund der weiterhin bestehenden Maßnahmen zur Verhinderung oder Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 nach wie vor kompliziert seien.