Beschluss (EU) 2020/1282 der Kommission vom 31. August 2020 zur Ermächtigung Frankreichs, bestimmte in den Artikeln 11, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6027) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Trotz der Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen rechnet Frankreich damit, dass im Herbst deutlich mehr ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden, um den entstandenen Rückstau aufzuarbeiten. Dies wird jedoch erst Ende Dezember vollständig abgeschlossen sein.
Erwägungsgrund 10 32020D1282
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