Erwägungsgrund 16 32020D1282
Angesichts der oben beschriebenen Komplexität dürfte der Abschluss der Risikobewertungen für Häfen und Hafenanlagen in Frankreich weiterhin schwierig bleiben. Unter diesen Umständen geht Frankreich davon aus, dass es ohne eine Verlängerung des Bezugszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 und eine Verlängerung der Frist bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich sein dürfte, die verbleibenden Überprüfungen aus dem Jahr 2020 abzuschließen und den während der Ausgangsbeschränkungen aufgelaufenen Rückstand abzubauen.