Erwägungsgrund 10 32020D0135
In ihrer Erklärung für das Protokoll über die Ratstagung vom 29. Januar 2018 wies die Kommission darauf hin, dass sie nach Rücksprache mit dem Rat einen Leitfaden für eine einheitliche Anwendung von Artikel 128 Absatz 5 des Abkommens herausgeben wird.