Erwägungsgrund 15 32020D0135
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme beteiligt —
Gemäß Artikel 50 Absatz 4 EUV hat sich das Vereinigte Königreich nicht an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss und auch nicht an seiner Annahme beteiligt —